Neues Widerrufsrecht: Ende des kostenlosen Rückversands?

Ab dem 13. Juni 2014 treten europaweit neue Regelungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie, die nun Gesetzeskraft erlangt, gilt künftig bei Online-Käufen, Telefon- und Katalogbestellungen in allen EU-Mitgliedstaaten ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Wichtig dabei: Die Frist beginnt erst, nachdem der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht korrekt belehrt hat und nachdem der Verbraucher die Ware erhalten hat. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate. Der Widerruf kann dem Händler per E-Mail, Fax bzw. Brief mitgeteilt werden. Zwei Wochen bleiben dem Verbraucher danach Zeit, die Ware an den Unternehmer zurückzuschicken, und dem Unternehmer, den Kaufpreis zu erstatten.

Für Online-Shopper von großer Bedeutung dürfte folgender Punkt sein: Der Anbieter trägt zwar die Hinsendekosten mit Ausnahme etwaiger Expresszuschläge, die Kosten für die Rücksendung der Ware soll nun künftig aber der Kunde tragen. Sollten die Anbieter dies im großen Stile tatsächlich so exekutieren, ist Verdruss auf Kundenseite vorprogrammiert. Denn: Im April 2014 haben deals.com und guenstiger.de gemeinsam mit Ipsos 1.000 deutsche Verbraucher zu ihrem Shoppingverhalten und dem neuen Verraucherrecht befragt. Danach macht der kostenlose Rückversand für rund die Hälfte der Deutschen Online-Shopping überhaupt erst attraktiv. Zwar liegen keine Zahlen für Österreich vor – dass  der kostenlose Rückversand hierzulande weniger geschätzt wird, erscheint jedoch äußerst unwahrscheinlich.