Rückgabe von Geschenken: Was ist möglich?

Weihnachten steht vor der Tür. Und es werden wieder zahlreiche Geschenke gekauft und verschenkt, die den Beschenkten nicht erfreuen. Dann stellt sich die Frage, ob man diese Geschenke umtauschen kann.

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung, nach der ein Verkäufer ein Produkt zurück nehmen oder einen Vertrag wieder auflösen muss. Dies ist nur der Fall, wenn die Leistung oder das Produkt Mängel aufweist und die Gewährleistung greift. Hierfür gibt es gesetzliche Regelungen. Bei Geschenken werden diese aber nur selten greifen.

Wer also ein Geschenk im Laden kauft kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass der Beschenkte dieses wieder zurück geben kann. Weiters muss auch kein Umtausch gewährt oder ein Gutschein ausgestellt werden. Wenn Sie denken, dass ein Umtausch möglich ist, sollten dies direkt im Geschäft ansprechen und sich diese Option auf dem Beleg eintragen lassen.

Anders sieht es bei Käufen im Internet aus: Im Falle von Fernabsatzgeschäften, die im Konsumentenschutzgesetz geregelt sind, gibt es meistens eine unbegründete Rücktrittsfrist. In §5e Abs.2 wird geregelt: „Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.“ Noch länger wird die Frist, wenn ein Unternehmen bestimmten Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Dann gibt es eine Rücktrittspflicht bis zu drei Monaten.

Sieben Tage sind nicht lang, wenn man rechtzeitig vor Weihnachten ein Geschenk kaufen will. Hier muss man sehr genau planen, um weder zu früh zu kaufen noch zu spät liefern zu lassen.

Bei Rückgabe von Käufen im Internet kann der Shop-Betreiber aber ein angemessenes Entgelt für eine mögliche Benützung bzw. eine Entschädigung für eine Wertminderung verlangen. Allerdings muss der Betreiber eine Wertminderung nachweisen. Sachen, die „entwertet“ werden, wie zum Beispiel eine registrierte Software oder eine ausgepackte CD können nicht zurück gegeben werden. Die Kosten für eine Rücksendung muss der Verbraucher tragen, wenn dies beim Kauf so vereinbart wurde.

Insgesamt gilt: Ein unbegründeter Umtausch von Geschenken ist oft nicht ohne Weiteres möglich, wenn man die Möglichkeit nicht bereits beim Kauf vereinbart. Gerade bei teuren Geschenken sollte man daran denken!