Was kostet die Stornierung von Reisen?

Wer kennt das Ärgernis nicht? Man bucht eine Reise und geht davon aus, dass alles glatt läuft. Kurz vorher kommt aber etwas dazwischen (die Kinder werden krank usw.) und man muss die Reise absagen. Und in vielen Fällen hat man sich nicht dagegen versichert, weil man die teure Versicherung sparen wollte. Kann man nun die Reise einfach stornieren ohne weitere Kosten?

Eine solche Stornierung ist nur selten ganz ohne Kosten möglich. Die Reisebranche in Österreich und der Konsumentenschutz haben 1992 die Allgemeinen Reisebedingungen entwickelt, die seit dem immer wieder angepasst worden. Es sollten verbindliche Standards auch für solche Stornierungsfälle geschaffen werden.

In den Bedingungen sind die Rücktrittskosten geregelt. In den Allgemeinen Reisebedingungen heißt es unter § 7.1 c):

„Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)

bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt  25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt  50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt  65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)

bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 15%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 45%
des Reisepreises.

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.“

Es kommt also auf den Zeitpunkt des Stornos und die Art der gebuchten Reise an. Zusätzloch erheben Reisebüros noch evtl. Bearbeitungsgebühren.

Doch nicht jeder Veranstalter muss sich an die Allgemeinen Reisebedingungen halten. Dann muss dies allerdings deutlich kenntlich gemacht werden und die Bedingungen des Veranstalters müssen im Vergleich mit denen der Allgemeinen Reisebedingungen aufgezeigt werden.